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Wärmepumpe Förderung 2026: bis zu 70 % vom Staat sichern

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird 2026 weiterhin massiv gefördert: Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus sind bis zu 70 % der Investitionskosten möglich – maximal 21.000 € bei 30.000 € förderfähigen Kosten. Hier erfahren Sie genau, wie sich die Förderung zusammensetzt, wer wie viel bekommt und worauf es beim Antrag ankommt.

Die Förderung im Überblick: so kommen 70 % zustande

Die Heizungsförderung besteht aus mehreren Bausteinen, die miteinander kombiniert werden. Die Gesamtförderung ist dabei bei 70 % gedeckelt:

FörderbausteinAnteilVoraussetzung
Grundförderung30 %für jeden Antragsteller (selbstgenutzt oder vermietet)
Klima-Geschwindigkeitsbonus20 %beim Austausch einer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung – Antrag bis Ende 2028
Einkommensbonus30 %selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr
Maximale Gesamtförderung70 %gedeckelt – max. 21.000 € bei 30.000 € Kosten

Wer bekommt wie viel?

Ein Rechenbeispiel macht es greifbar: Tauschen Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe und liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 € im Jahr, erhalten Sie alle drei Bausteine – also die vollen 70 %. Bei 30.000 € förderfähigen Kosten bedeutet das einen Zuschuss von bis zu 21.000 €. Liegt Ihr Einkommen darüber, entfällt der Einkommensbonus und Sie kommen auf bis zu 50 %.

  • Jeder Eigentümer: 30 % Grundförderung.
  • Beim Austausch einer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung: + 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (Antrag bis Ende 2028).
  • Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr: + 30 % Einkommensbonus.

KfW statt BAFA: Wo wird der Zuschuss beantragt?

Ein häufiger Irrtum: Der Zuschuss für den Heizungstausch im Wohngebäude läuft nicht über die BAFA, sondern über die KfW. Sie stellen den Antrag im Portal „Meine KfW" unter dem Zuschuss 458 ("Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude").

Die BAFA ist NICHT für den Zuschuss beim Heizungstausch im Wohngebäude zuständig – sie führt lediglich die technische Liste förderfähiger Wärmepumpen ("Technische Mindestanforderungen").

Klingt kompliziert? Ist es in der Praxis auch – deshalb übernehmen wir die komplette Antragsbegleitung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die maximal mögliche Förderung erhalten.

Regionale Förderung in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich regionale Programme (z. B. progres.nrw), die mit der KfW-Förderung kombiniert werden können. Welche regionalen Töpfe sich in Ihrer Stadt mit der KfW-Förderung kombinieren lassen, prüfen wir im Rahmen Ihrer kostenlosen Beratung individuell.

Warum sich Warten nicht lohnt

Die Förderkonditionen sind politisch nicht in Stein gemeißelt und können gekürzt werden – wer jetzt handelt, sichert sich das aktuell hohe Niveau. Konkret: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % ist an einen Antrag bis Ende 2028 gebunden und sinkt anschließend. Zugleich steigt der CO₂-Preis auf Öl und Gas Jahr für Jahr. Wer jetzt plant, sichert sich also doppelt: maximale Förderung und niedrigere Heizkosten.

So sichern wir Ihre maximale Förderung

In einem kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir Ihren persönlichen Förderanspruch, prüfen die Voraussetzungen Ihres Hauses und erstellen einen Förder- und Kostenplan. Sie erfahren transparent, was nach Abzug der Förderung für Sie übrig bleibt – ganz ohne Verpflichtung.

FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 wirklich?
Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus sind bis zu 70 % der Investitionskosten möglich – maximal 21.000 €, bezogen auf förderfähige Kosten von bis zu 30.000 €. Die Quote setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (Antrag bis Ende 2028) und 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr). Die Summe ist bei 70 % gedeckelt.
Wird die Förderung über die BAFA oder die KfW beantragt?
Den Zuschuss für den Heizungstausch im Wohngebäude beantragen Sie über die KfW – Programm „Zuschuss 458" im Portal „Meine KfW". Die BAFA ist dafür nicht zuständig; sie führt lediglich die technische Liste der förderfähigen Wärmepumpen. Wir übernehmen die komplette Antragsbegleitung für Sie.
Warum sollte ich gerade jetzt handeln?
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % ist an einen Antrag bis Ende 2028 geknüpft und sinkt danach. Zudem sind Förderprogramme politisch nicht garantiert und können gekürzt werden. Wer jetzt plant, sichert sich das aktuell hohe Förderniveau und vermeidet steigende CO₂-Preise auf Öl und Gas.
Kann ich die Förderung auch ohne Einkommensbonus bekommen?
Ja. Grundförderung (30 %) und Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 %) sind unabhängig vom Einkommen. Den Einkommensbonus (30 %) erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr. Ohne ihn sind also bis zu 50 % möglich.
Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?
Der Zuschuss wird vor Beginn des Vorhabens über die KfW beantragt – allerdings auf Basis eines bereits geschlossenen Liefer- oder Leistungsvertrags mit aufschiebender/auflösender Bedingung. Wir begleiten den korrekten Ablauf, damit Ihnen keine Förderung verloren geht.

Sichern Sie sich jetzt bis zu 70 % Förderung

Der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % gilt nur für Anträge bis Ende 2028. Förderprogramme können jederzeit gekürzt werden – wer jetzt plant, sichert sich das aktuell hohe Niveau.

Kostenlose Förderberatung anfordern
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