Wie viel Förderung steht Ihnen zu?
Beantworten Sie drei kurze Fragen und sehen Sie sofort einen Richtwert Ihrer möglichen Förderung. Der Rechner basiert auf den geprüften Konditionen der KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458 ("Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude")).
Unverbindlicher Richtwert auf Basis von max. 30.000 € förderfähigen Kosten (EFH). Der genaue Betrag hängt von Ihren tatsächlichen Kosten und der Prüfung im Einzelfall ab.
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Der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % gilt nur für Anträge bis Ende 2028. Förderprogramme können jederzeit gekürzt werden – wer jetzt plant, sichert sich das aktuell hohe Niveau.
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